Grundsätze

gemäß VERORDNUNG (EU) 2016/1012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 für die Rasse Haflinger. 02.12.2019

Allgemeines

Die historische Ursprungszuchtregion der Rasse Haflinger ist Südtirol, das heute dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen- Südtirol in Italien entspricht. Bedingt durch die gemeinsame Geschichte und entsprechend dem internationalen Abkommen, das aufgrund der Gründung der Haflinger Welt - Zucht- und Sportvereinigung am 01.02.2013 geschlossen wurde, gelten der Zuchtverband „Haflinger Pferdezuchtverband Tirol“ und die „ Associazione Nazionale Allevatori Cavalli di Razza Haflinger in Italia“ als Ursprungszuchtbuch- führend. 

1.    Abstammungsaufzeichnungen und Angaben im Zuchtbuch

Im Zuchtbuch der Rasse Haflinger werden mindestens sechs Vorfahrensgenerationen der Rasse Haflinger jeweils väterlicherseits und mütterlicherseits erfasst. Abstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung enthalten mindestens folgende Angaben zum Pferd:

1.        Name der Züchtervereinigung, Bezeichnung des Zuchtbuches sowie der Abteilung, in der das Pferd eingetragen ist.

1.        Ausstellungstag/ -ort des Dokuments

2.        Lebensnummer (UELN-Nr.)

3.        Name und Anschrift des Züchters und des Besitzers

4.        Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen des Pferdes

5.        Identifizierung des Pferdes

6.        Namen, Herdebuchnummer, Farbe, Eltern mit Namen und Lebensnummern

7.        Bei Hengsten die Linienbezeichnung A – B – M – N – S – St – W

Die Identifizierung erfolgt gemäß den geltenden EU- Verordnungen und nationalen Bestimmungen. 

2.    Definition der Merkmale der Rasse Haflinger und deren             Zuchtpopulation

 

2.1      Ursprung

Der in Schluderns im Vinschgau im Jahre 1874 geborene Fuchshengst 249 Folie gilt als Begründer der Rasse Haflinger, die mit Erlass vom 2. Mai 1898 durch das k&k Ackerbauministerium unter dem Namen „Haflinger“ anerkannt wurde. Die männlichen Ahnenreihen der Rasse Haflinger lassen sich auf die Linienbegründer Anselmo (A), 1926, Bolzano (B), 1915, Massimo (M), 1927, Nibbio (N), 1920, Stelvio (S), 1923, Student (St), 1927 und Willi (W), 1921 zurückführen.

2.2      Merkmale der Rasse

Der Haflinger ist ein mittelgroßes, ausdrucksvolles und edles Pferd mit Fuchsfarbe und lichtem Behang. Mit einem kräftigen, korrekten und harmonischen Körperbau, Reitpferdepoints, gutmütigem Charakter, vielseitig, leistungsfähig und leistungsbereit in allen Disziplinen des Reit- und Fahrsports. Gezüchtet wird ein vielseitig verwendbares, freundliches, ausdruckstarkes und umgängliches Pferd. Besonderer Wert wird auf Gesundheit, Genügsamkeit und harte Konstitution sowie auf gutartiges, freundliches Wesen, angenehmes Temperament, Nervenstärke und Intelligenz gelegt. 

2.3      Reinrassige Zuchttiere

Haflingerpferde müssen von Elterntieren abstammen, die in einem Haflinger-Zuchtbuch eingetragen sind. Zulässig ist maximal ein zusätzlicher genealogischer ox-Anteil von 1,56%. Dieser wird mit zwei Kommastellen und über sechs Generationen väter- und mütterlicherseits berechnet. Ab der fünften Generation (ausgehend von 1,56 %) bzw. ab einem Anteil von 0,09 % wird der ox-Anteil auf 0 % heruntergesetzt und muss weder ausgewiesen noch berechnet werden. Etwaige Anteile müssen in allen offiziellen Dokumenten zusammen mit dem Namen und der Zuchtbuchnummer angeführt werden. Pferde mit einem genealogischen ox-Anteil von mehr als 1,56%, die aufgrund vormals geltender Bestimmungen in ein Zuchtbuch der Rasse Haflinger eingetragen wurden, dürfen in genanntem Zuchtbuch verbleiben; allerdings ergibt sich hieraus kein Rechtsanspruch auf Eintragung in ein anderes Zuchtbuch der Rasse Haflinger. 

3.    Grundlegende Zuchtziele

 

3.1      Äußere Erscheinung

Körpergröße (erwünscht im dritten Lebensjahr)

•  Hengst: 148 – 152 cm ( max. 155 cm) / 18,5 – 20,5 cm

•  Stute: 147 – 150 cm (max. 155 cm) / 18 – 19 cm 

Farbe und Abzeichen

Fuchsfarbe in den verschiedenen Abstufungen, vom Lichtfuchs bis zum Kohlfuchs. Schopf, Mähne und Schweif mit üppigem, seidigem, glattem und vorzugsweise lichtem Langhaar. Die Grundfarbe soll klar und einheitlich sein, erwünscht ist ein Kopfabzeichen, möglichst keine Beinabzeichen.

Kopf

Der Kopf ist trocken, ausdruckvoll mit großen dunklen Augen und geschwungenen Augenbögen, die Stirn ist breit und flach, der Nasenrücken trocken und kurz, die Nüstern groß und fein, die Maulspalte genügend tief, das Kinn klein und spitz, mit ausgeprägten trockenen Ganaschen, der Kehlgang ist weit. Die Ohren sind in ihrer Größe zum Kopf passend, gut angesetzt und sehr beweglich.

Hals

Der Hals ist mittellang, muskulös, gut aufgesetzt und zum Kopf hin deutlich verjüngt. Der Kopfansatz ist leicht, das Genick genügend lang, breit und beweglich.

Vorhand

Die Schulter ist lang, gut anliegend, schräg gelagert und trocken. Der Oberarm ist genügend lang, gut gerichtet und mit klar erkennbaren Muskeln versehen. Der Ellbogen liegt frei, der Widerrist ist ausgeprägt und in den Rücken reichend, die Brust genügend breit und bugförmig mit bedeutender Tiefe.

Mittelhand

Der Rücken ist von passender Länge, fest und gut bemuskelt. Die Lende ist kurz und breit mit harmonischem Übergang zur Kruppe, die Rippen sind leicht schräg gelagert und formen den Brustkorb längsoval, das Brustbein ist gut gerichtet und weit nach hinten reichend, die Flanke kurz und geschlossen.

Hinterhand

Die Kruppe ist mandelförmig, mit mittlerer Neigung und bis zum Unterschenkel gut bemuskelt, mit passendem Schweifansatz.

Gliedmaßen

Der freie Teil der Gliedmaßen ist in seiner Länge zum Rumpf passend, der Unterarm mit fester, trockener Muskulatur ausgestattet; der hintere Schenkel ist stark behost, die Gelenke sind trocken, gut gerichtet und von entsprechender Größe, die Schienen kräftig mit deutlichabgesetzten Sehnen, die Fessel von passender Länge und gut gerichtet. Die Gliedmaßen sind regelmäßig und korrekt gestellt.

Hufe

Gut geformt mit gesundem, widerstandsfähigem, vorzugsweise pigmentiertem Hornschuh.

Grundgangarten

Der Schritt ist gleichmäßig, mittelmäßig erhaben, der Raumgriff am Gelände angepasst. Der Trab ist schwungvoll und elastisch mit viel Schub aus der Hinterhand. Der Galopp ist gesprungen mit deutlicher Bergauftendenz. Unerwünscht sind kurze, flache und unelastische sowie vorhandlastige Bewegungen. 

3.2      Nicht erwünschte Merkmale und gesundheitliche Mängel

Übermäßig lymphatische Konstitution, unharmonischer Rumpf; grober und schwerer Kopf mit langen hängenden Ohren; kleine Augen mit schweren Augenbögen; zu schmaler Körperbau, flache Rippung; übermäßig fehlerhafte Stellung; übermäßig ausgedehnte Beinabzeichen (einmal hochgestiefelt, zweimal gestiefelt, dreimal halbgestiefelt, vier Beinabzeichen) und übermäßig große Kopfabzeichen; Birk- oder Fischauge; weiße Flecken und stark verbreitetes Stichelhaar; deutliches Vorkommen von schwarzem Langhaar in Mähne und Schweif.

Ebenso zum Ausschluss führen alle anerkannten Erbfehler, im Besonderen:

o         Nabelbruch und/oder offene Bauchdecke

o         Kieferanomalien: Papageien- und Karpfengebiss

o         erbliche Kniegelenksluxation (Aushängen)

o         angeborener Kryptorchismus (Spitzhengst)

o         Hufanomalien, ungleiche Hufe, Platt- und Bockhufe

o         sowie weitere anerkannte Missbildungen. 

4.    Das Zuchtbuch, Grundsätze für die Unterteilung

 

4.1      Das Zuchtbuch

Das Zuchtbuch dient der Eintragung der Pferde sowie der Umsetzung des Zuchtprogramms. Darüber hinaus dient es der Erhaltung der Rasse, der Zuchtverbesserung durch die Selektion und der Förderung der Wirtschaftsleistung durch die Zucht robuster, gesunder und lebhafter Pferde für den Reit- und Fahrsport, den Turniersport, das Freizeitreiten, Landwirtschaft und Tourismus. Das Zuchtbuch für Pferde der Rasse Haflinger umfasst die Hauptabteilung Stuten sowie die Hauptabteilung Hengste, jeweils mit ihren Unterteilungen. Jede Hauptabteilung wird in mindestens drei Klassen unterteilt, in die Pferde der Rasse Haflinger ihren Merkmalen und Leistungen entsprechend eingetragen werden.Bei der Einteilung in die einzelnen Klassen werden definierte Voraussetzungen (Exterieur, Interieur/Veranlagung, Leistung und ggf. weitere) berücksichtigt. 

Stutbuch/Hengstbuch

o         Eintragung nach positiver Exterieurbeurteilung.

Grundbuch

o         Eintragung von reinrassigen Zuchttieren, welche nur Kriterien laut Anhang II Teil 1, Kapitel 1 sowie Artikel 21 der EU-Verordnung                         2016/1012 erfüllen auf Antrag des Züchters.Zuchtorganisationen, die ein Zuchtbuch der Rasse Haflinger führen, gewährleisten die                   gegenseitige Anerkennung der Eintragung der Pferde in das Grundbuch bzw. Stutbuch/Hengstbuch (Basis). 

4.2      Bewertungen der äußeren Erscheinung (Exterieur)

Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale des Exterieurs und der Bewegungsmechanik unter besonderer Berücksichtigung des Rassetyps erfasst:

o         Typ

o         Kopf

o         Hals

o         Vorhand

o         Mittelhand

o         Hinterhand

o         Vordergliedmaßen

o          Hintergliedmaßen

o         Gangkorrektheit

o         Schritt

o         Gangmechanik im Trab und Galopp 

Die Beurteilung der genannten Merkmale erfolgt anhand eines Wertnotensystems, wobei Merkmale auch zusammengefasst und in ihrer Gesamtheit betrachtet beurteilt werden können. Die Bewertung erfolgt in ganzen oder halben Noten nach folgendem Notensystem:

10 = ausgezeichnet

9 = sehr gut

8 = gut

7 = ziemlich gut

6 = befriedigend

5 = genügend

4 = mangelhaft

3 = ziemlich schlecht

2 = schlecht

1 = sehr schlecht

0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet  

 

4.3. Veranlagungs- und Zuchtwertnachweise

Angestrebt werden eine Veranlagungsprüfung (Interieur) und eine wissenschaftlich fundierte Selektion auf der Grundlage von Zuchtwertschätzungs- und Genomikdaten.Diese Daten bilden die Grundlage für die Zuweisung der Pferde in die entsprechenden Klassen der Zuchtbuch- Hauptabteilung Hengste bzw. Stuten.

5.     Grundsätze für Ahnenreihen

Als Begründer der Rasse Haflinger gilt der im Jahre 1874 in Schluderns (Südtirol/Italien) geborene Hengst 249 Folie. Die väterlichen Ahnenreihen müssen auf die unter 2.1 beschriebenen Linienbegründer zurückgeführt werden können. Das Zuchtbuch der Rasse Haflinger ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht, es gelten die unter Punkt 2.3 genannten Grundsätze.  

6.     Internationale Belange, Austausch von Zuchtmaterial,              Richterwesen

 

6.1 Internationale Wettbewerbe

Die Rahmenbedingungen für internationale Wettbewerbe werden durch die internationale Dachorganisation der Rasse Haflinger, die Haflinger Welt - Zucht- und Sportvereinigung, kurz HWZSV geregelt. 

6.2 Anerkennung von Zuchtorganisationen

Die Anerkennung der Zuchtorganisationen, die ein Zuchtbuch der Rasse Haflinger führen, erfolgt im Sinne der geltenden EU- Bestimmungen, aktuell im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1012. Die Eintragung von reinrassigen Zuchttieren erfolgt gemäß Art. 18 der betreffenden Verordnung. Sind die Merkmale eines Zuchttieres bewertungssystembedingt nicht vergleichbar und ist die präzise Zuweisung in eine höhere Klasse der Hauptabteilung dadurch nicht möglich, verbleibt dieses bis zur nächstmöglichen Überprüfung oder Nachweis der Merkmale im Stutbuch (Basis) bzw. Hengstbuch (Basis) der Hauptabteilung.  

6.3 Schlussbestimmungen

Über die Grundsätze für die Rasse Haflinger wacht eine gemeinsame Kommission, die Haflinger- Rassekommission. Vier Mitglieder ernennt der Haflinger Pferdezuchtverband Tirol, zwei Mitglieder die Associazione Nazionale Allevatori Cavalli di Razza Haflinger in Italia und zwei Mitglieder des Südtiroler Haflinger Pferdezuchtverbandes, dem als Nachfolgeorganisation der Ersten Zuchtgenossenschaft zu Mölten eine besondere Rolle zukommt. Entscheidungen werden einstimmig getroffen.  

 

Bozen / Ebbs / Florenz  

Für die Associazione Nazionale Allevatori Cavalli Razza Haflinger in Italia

Il presidente  

Für den Haflinger Pferdezuchtverband Tirol

Der Obmann  

Für den Südtiroler Haflinger Pferdezuchtverband

Der Präsident